vGA oder nicht vGA
Das FG Berlin-Brandenburg, 24.04.2017, 10 V 1044/17, entschied, dass es keine rechtliche Bindung gebe zwischen der Beurteilung einer vGA auf der Ebene der Gesellschaft und auf der Ebene des Anteilseigners.
Steueranwalt Leipzig | Steuerstreit ▪ Steuerstrafrecht ▪ Selbstanzeige
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt ▪ Fachanwalt für Steuerrecht ▪ Steuerstrafverteidiger ▪ Dozent
Das FG Berlin-Brandenburg, 24.04.2017, 10 V 1044/17, entschied, dass es keine rechtliche Bindung gebe zwischen der Beurteilung einer vGA auf der Ebene der Gesellschaft und auf der Ebene des Anteilseigners.
In einem Verfahren vor dem Finanzgericht auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) war u. a. die Frage streitig, ob eine Zuschätzung bei einer GmbH zugleich zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) beim Gesellschafter führt. Betriebsprüfung bei GmbH: 15%iger Sicherheitszuschlag Nach einer Betriebsprüfung bei der GmbH war das Finanzamt der Meinung, dass die…
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