Steuerstrafrecht ist ein Spezialgebiet
Mein Spezialgebiet. Ich bin es gewohnt, an zwei Fronten gleichzeitig zu kämpfen: Im Steuerstrafverfahren und im Besteuerungsverfahren.
Erfolg im Steuerstrafverfahren wird man nur haben, wenn man als Verteidiger den Sachverhalt auch steuerrechtlich richtig beurteilen und dabei (mindestens) „auf Augenhöhe“ mit den Strafverfolgungsbehörden auftreten kann. Zudem muss der Steuerstrafverteidiger immer die komplexen Wechselwirkungen zwischen Strafverfahren und Besteuerungsverfahren im Blick haben.
Aktuelle Beiträge zum Steuerstrafrecht und zur Selbstanzeige veröffentliche ich nur noch auf steuerstrafrecht.blog. Schauen Sie doch auch dort mal vorbei.
Meine Erfahrung
Ich habe bisher ca. 250 Mandate aus den Bereichen Steuerstrafverteidigung und Selbstanzeige bearbeitet (Stand: 01.01.2023). Hier können Sie sich einige Referenzen anschauen.
Die meisten Fälle ließen sich „geräuschlos“ bereits im Ermittlungsverfahren erledigen, etwa durch Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage. Das funktioniert aber nicht immer. Gerade bei größeren Steuerschäden wird es einen Strafbefehl oder eine Anklage geben und die Sache wird vor dem Amts- oder Landgericht verhandelt. Falls erforderlich, muss man auch den Weg durch die Rechtsmittelinstanzen (Berufung, Revision, Beschwerde) beschreiten.
Zudem halte ich als Dozent seit einigen Jahren bundesweit Vorträge und Seminare zum Steuerstrafrecht.