Konsequente Spezialisierung, langjährige Praxiserfahrung und Qualität haben ihren Preis
Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Daher sollen meine Mandanten von Anfang an wissen, was die anwaltliche Dienstleistung kostet. Ich nenne konkrete Zahlen und erstelle vor Auftragserteilung eine individuelle Kosteninformation.
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Erstberatung
Für eine Erstberatung (erstes Beratungsgespräch; auch schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder per Video-Konferenz) berechne ich pauschal 250,00 € (inkl. USt).
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Sonstige Beratung
Manche Fragen lassen sich nicht im Rahmen einer Erstberatung klären, sondern erfordern eine darüber hinaus gehende Beratung. Dann rechne ich grundsätzlich nach Zeitaufwand ab. Mein Stundensatz für Beratungen zum Steuerrecht beträgt ab 250,00 € (zzgl. USt), für Beratungen zum Steuerstrafrecht ab 300,00 € (zzgl. USt).
Alternativ kommt in geeigneten Fällen auch eine Abrechnung zum Festpreis (Pauschalpreis) in Betracht.
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Steuerstreit
Für die Vertretung gegenüber dem Finanzamt (Einsprüche, Klagen vor dem Finanzgericht u. ä.) rechne ich entweder nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert oder nach Zeitaufwand ab. Bei einer Abrechnung nach Zeitaufwand beträgt mein Stundensatz ab 250,00 € (zzgl. USt).
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Steuerstrafverteidigung
Für die Verteidigung in Steuerstrafverfahren rechne ich nach Zeitaufwand ab. Mein Stundensatz beträgt hier ab 300,00 € (zzgl. USt).
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Selbstanzeige
Die Erstellung einer Selbstanzeige rechne ich nach dem Gegenstandswert (vgl. § 30 StBVV) oder nach Zeitaufwand ab. Mein Stundensatz beträgt hier ab 300,00 € (zzgl. USt).
Stand: Januar 2022
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht