Bußgeld- und Strafsachenstelle

Selbstanzeige niemals mit „Selbstanzeige“ betiteln

Immer wieder liest man so oder ähnlich, eine wirksame Selbstanzeige müsse „weder mit der Überschrift ‚Selbstanzeige‘ versehen werden noch muss in dieser dargelegt werden, dass es sich um eine solche handelt. … Vielmehr sollte die Selbstanzeige ’neutral abgefasst sein’“ (so kürzlich Handel, Die Stellvertretung bei der Selbstanzeige, DStR 2018, 709…
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Aktenschwärzung im Steuerstrafverfahren aufgrund Steuergeheimnis?

Als Steuerstrafverteidiger erhält man Akteneinsicht im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Es gilt der Grundsatz der Aktenvollständigkeit: Alle Schriftstücke u. ä., aus denen sich schuldspruch- oder rechtsfolgenrelevante Umstände ergeben können, müssen zu den Akten genommen werden und dürfen der Akteneinsicht nicht vorenthalten werden (Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, § 147 Rn. 14f.). Geschwärzte Steuerstrafakten ……
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Zitat der Woche: „Im Zweifel für den Angeklagten“

Ende 2016 wurden die Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV (St) 2017 – neu aufgelegt. Die AStBV (St) sollen der einheitlichen Handhabung des Gesetzes dienen und die reibungslose Zusammenarbeit der zur Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten berufenen Stellen der Finanzbehörden untereinander, mit anderen Stellen der Finanzbehörden sowie…
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AStBV (St) 2017

Seit 01.12.2016 gelten die neuen Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV (St) 2017 (BStBl. I 2016, 1338).

Erfahrungsaustausch mit BuStra / Steufa des Finanzamtes Leipzig II

Am 12.06.2014 nahm ich an einem Erfahrungsaustausch mit Vertretern der Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) bzw. Steuerfahndung (Steufa) teil. Der Erfahrungsaustausch wurde vom Fachkreis Steuerrecht des Leipziger Anwaltvereins organisiert.   Themen waren u. a.:       Überblick über beendete und neue eingeleitete Steuerstrafverfahren Struktur der BuStra / Steufa („Einheitssachgebiet“) Sonderzuständigkeiten…
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