Steuerhinterzieher-Haftung
Wer eine Steuerhinterziehung oder eine Steuerhehlerei begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, haftet – zusätzlich zum Steuerschuldner – gemäß § 71 AO für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Zinsen. § 71 AO setzt voraus, dass der Straftatbestand in objektiver und subjektiver Hinsicht…
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Einige steuerrechtliche Normen setzen voraus, dass eine Steuerhinterziehung begangen wurde. Beispielsweise beträgt die Festsetzungsverjährung im Grundsatz vier Jahre, jedoch zehn Jahre, soweit Steuern hinterzogen wurden (§ 169 Abs. 2 S. 1 und 2 AO). Wer eine Steuerhinterziehung begangen oder daran teilgenommen hat (Anstifter oder Gehilfe), haftet nach § 71 AO…
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Am 12.05.2017 habe ich im Auftrag der Rechtsanwaltskammer Sachsen ein 5stündiges Seminar mit dem Thema „Einführung in die Steuerstrafverteidigung und Selbstanzeigeberatung“ in Leipzig gehalten. Schwerpunkte waren Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO (Tathandlungen, Steuerverkürzung, Verfolgungsverjährung, Strafzumessung), Besonderheiten des Steuerstrafverfahrens und ein Überblick über das Recht der Selbstanzeige.
Wer einen Subventionsbetrug begeht, haftet nicht nach § 71 AO für die zu Unrecht gewährte Investitionszulage. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 19.12.2013, Az. III R 25/10. Damit änderte der 3. Senat des BFH – wie mit Beschluss vom 05.07.2012 angekündigt – seine Rechtsprechung. Zudem könne – wie…
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Haftungsbescheide sind Ermessensentscheidungen. Bevor das Finanzamt einen Haftungsbescheid erlässt, muss es stets prüfen und begründen, ob es den Haftungsschuldner überhaupt in Anspruch nimmt (Entschließungsermessen). Bei mehreren in Betracht kommenden Haftungsschuldnern hat das Finanzamt ein Auswahlermessen. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist die Ermessensentscheidung jedoch insbesondere im Fall der Haftungsinanspruchnahme wegen…
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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 05.07.2012, Az. III R 25/10, eine Änderung der Rechtsprechung zu § 71 AO angedeutet. Im Streitfall ist fraglich, ob das Finanzamt einen auf § 71 AO gestützten Haftungsbescheid erlassen darf, wenn sich der Steuerpflichtige wegen Beihilfe zum Subventionsbetrug („Erschleichen“ von Investitionszulage) strafbar gemacht…
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