Einziehung

Keine Einziehung bei versuchter Steuerhinterziehung

Wenn durch die Steuerhinterziehung ein Vermögensvorteil erlangt wurde, dann soll man diesen Vorteil nicht behalten dürfen. Der Vermögensvorteil wird eingezogen. Streitig war, ob auch bei einer nur versuchten Steuerhinterziehung eine Einziehung möglich ist. In einem Beitrag auf steuerstrafrecht.blog habe ich dargelegt, dass dies nach einer neueren Entscheidung des BGH nicht…
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Einziehung im Steuerstrafverfahren auch bei verjährter Steuerforderung

Die Vorschriften zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung – Einziehung und Vermögensarrest – wurden ab 01.07.2017 neu geregelt. Vor dieser Reform spielte die Vermögensabschöpfung im Steuerstrafverfahren kaum eine Rolle, was sich aber grundlegend geändert hat. Voraussetzung der Einziehung Hat der Steuerhinterzieher durch eine rechtswidrige Tat oder für sie etwas erlangt, so hat das…
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Einziehung von Bestechungsgeldern: Keine Doppelbelastung

Einnahmen bzw. Umsätze in Form von Bestechungsgeldern unterliegen der Einziehung (§ 73ff. StGB). Da Bestechungsgelder steuerpflichtig sind (vgl. § 40 AO: „Für die Besteuerung ist es unerheblich, ob ein Verhalten, das den Tatbestand eines Steuergesetzes ganz oder zum Teil erfüllt, gegen ein gesetzliches … Verbot … verstößt.“), fallen darauf ggf….
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