Bekanntgabe und Zustellung

Zitat der Woche: Von Idealzuständen bei der Deutschen Post AG

„Die schriftliche Erklärung der Deutschen Post AG wird vom Senat … eher als Beschreibung eines Idealzustands gewertet denn als belastbare Auskunft zu einer konkreten Weisungs- und Zustellsituation im hier aufklärungsbedürftigen Einzelfall.“ BFH, 19.10.2022, X R 14/21 Streitig war, ob ein Finanzgerichtsurteil ordnungsgemäß zugestellt und die Revisionsfrist eingehalten wurde. Die Deutsche…
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„Steuerberater treffen Richter des Sächsischen Finanzgerichts“

Am 29.08.2017 besuchte ich die Veranstaltung „Steuerberater treffen Richter des Sächsischen Finanzgerichts“, die vom Sächsischen Finanzgericht und vom Steuerberaterverband Sachsen organisiert wurde. Themen waren „Probleme der Bekanntgabe, Fristen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; insbesondere unter dem Blickwinkel der Änderungen durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens.“ Nach zwei Kurzreferaten…
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Öffentlich zugestellter Haftungsbescheid nichtig

Bereits an anderer Stelle berichtete ich über die Tücken der öffentlichen Zustellung. Diesmal zog allerdings das Finanzamt den Kürzeren. Ausgangspunkt: Kontenpfändung Der Fall: Ende 2011 pfändete das Finanzamt das Konto meines Mandanten. Grundlage der Pfändung sollte laut Finanzamt ein Haftungsbescheid aus dem Jahr 2007 sein. Ein solcher Haftungsbescheid war meinem…
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Die Tücken der öffentlichen Zustellung

Steuerbescheide müssen bekannt gegeben werden, das heißt, sie müssen dem Steuerpflichtigen zugehen. Anderenfalls sind sie nichtig und das Finanzamt darf daraus keine Steuern verlangen. Im Regelfall übersendet das Finanzamt z. B. den Einkommensteuer- oder Umsatzsteuerbescheid mit einfacher Post. Ein Haftungsbescheid dagegen wird oftmals mittels Zustellungsurkunde zugestellt. Damit kann das Finanzamt…
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