Revision

BFH: Bloße Bezugnahme auf Steuerfahndungsbericht genügt nicht

Einige steuerrechtliche Normen setzen voraus, dass eine Steuerhinterziehung begangen wurde. Beispielsweise beträgt die Festsetzungsverjährung im Grundsatz vier Jahre, jedoch zehn Jahre, soweit Steuern hinterzogen wurden (§ 169 Abs. 2 S. 1 und 2 AO). Wer eine Steuerhinterziehung begangen oder daran teilgenommen hat (Anstifter oder Gehilfe), haftet nach § 71 AO…
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Steuerstrafverfahren gegen Rechtsanwalt: Erst Freiheitsstrafe, dann Geldstrafe und schließlich Aufhebung in der Revision

Mein Mandant, ein Rechtsanwalt, wurde wegen Steuerhinterziehung in sechs Fällen vom Amtsgericht Chemnitz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Amtsgericht stützte sich dabei im Wesentlichen auf Zeugenaussagen eines Beamten der Steuerfahndung. Auf meine Berufung hielt das Landgericht Chemnitz den Schuldspruch…
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