Keine Einziehung bei versuchter Steuerhinterziehung
Wenn durch die Steuerhinterziehung ein Vermögensvorteil erlangt wurde, dann soll man diesen Vorteil nicht behalten dürfen. Der Vermögensvorteil wird eingezogen. Streitig war, ob auch bei einer nur versuchten Steuerhinterziehung eine Einziehung möglich ist. In einem Beitrag auf steuerstrafrecht.blog habe ich dargelegt, dass dies nach einer neueren Entscheidung des BGH nicht…
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