Begünstigung durch unzulässige Rückstellungen? Steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Steuerberater eingestellt

Gegen meinen Mandanten (Steuerberater) wurde ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Vorwurf: In einer Betriebsprüfung soll der Steuerberater zugunsten seines eigenen Mandanten falsche Angaben gegenüber dem Finanzamt gemacht haben, um dem Mandanten Steuervorteile aus dessen Steuerhinterziehung zu sichern. Strafbar als Begünstigung gemäß § 257 StGB (gemäß § 369 Abs. 1 Nr. 4 AO insoweit eine Steuerstraftat). Es ging dabei um Rückstellungen, die nach Auffassung des Betriebsprüfers zu Unrecht gebildet wurden.

Ich verteidigte den Steuerberater im Ermittlungsverfahren. Im Ergebnis wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatverdacht eingestellt.

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