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Strafverteidigungskosten bei Vorsatztat keine außergewöhnlichen Belastungen

Wer wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt wird, kann die Kosten für seine Strafverteidigung (insbesondere Anwaltskosten) nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehen. Das entschied der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 16.04.2013, Az. IX R 5/12. Tipp: Diese Aufwendungen können aber – vorrangig zu prüfende – Betriebsausgaben oder Werbungskosten sein, wenn sie betrieblich oder…
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Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastungen

Kehrtwende: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 12.05.2011, Az. VI R 42/10, in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung entschieden, dass Kosten eines Zivilprozesses unabhängig vom Gegenstand des Prozesses grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen steuerlich anzuerkennen sind. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Zivilprozess hinreichende Aussicht…
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