Sicherheitszuschlag: Einigung in der Betriebsprüfung spart Steuern

Heute konnte ich für einen Mandanten ein akzeptables Ergebnis nach einer Betriebsprüfung erzielen. Streitig war nur noch die Höhe einer Zuschätzung. Dabei konnte ein Kompromiss erzielt werden. Der Mandant hat dadurch ca. 10.000 € Steuern gespart.

2 Kommentare

  1. Anonymous

    Findet bei Ihnen nach erfolgter Abwehrberatung und dem Feiern des Ergebnisses dann auch eine Beratung statt, wie künftig z.B. eine Zuschätzung vermieden werden kann? Häufig ist genau hier das Problem des Steuerpflichtigen! Im täglichen Geschäft sind Aufgaben und Anforderungen sowie Auflagen zu bewältigen, von denen keiner sagt, wie es gehen kann, dennoch sind sie verpflichtend umzusetzen. Im Nachgang vor Gericht (Ihre Arbeit dabei in allen Ehren!) sind dann alle schlauer, inkl. Gericht, Finanzamt und Vertreter….

  2. RA Deutschendorf

    In Steuersachen beschränke ich mich auf den Steuerstreit bzw. die Abwehrberatung und komme meist erst dann ins Spiel, wenn es brennt. Aber natürlich werden aus dem konkreten Steuerstreit – meist in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater des Mandanten – parallel Konsequenzen für die Zukunft gezogen.

    Problem dabei ist, dass man beispielsweise im Jahr 2018 aufgrund einer Betriebsprüfung für die Jahre 2012-2014 streitet. Steuerliche „Fehler“ in den Jahren 2012-2014 bestehen aber oftmals auch in den Folgejahren. Die Anschluss-Betriebsprüfung steht schon in den Startlöchern.

    Überwiegend haben die Mandanten aber auch (noch) kein Verständnis für Tax Compliance & Co.

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