Rico Deutschendorf ▪ Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Steuerstrafverteidiger | Dozent ▪ Leipzig | Sachsen | bundesweit

Finanzgerichtsverfahren: Klagerücknahme kann sinnvoll sein

Manchmal ergibt sich erst nach Akteneinsicht beim Finanzgericht, dass eine Klage voraussichtlich keine Aussicht auf Erfolg haben wird. In einem solchen Fall sollte man nicht die Entscheidung des Gerichts „aussitzen.“ Stattdessen kann es empfehlenswert sein, die Klage zurückzunehmen. Gleiches gilt im Fall eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung (Antragsrücknahme).

Praxis-Tipp

Im Fall der Klage- oder Antragsrücknahme trägt man als Kläger oder Antragsteller zwar die Kosten des Verfahrens (§ 136 Abs. 2 FGO). Allerdings halbieren sich dann die Gerichtskosten.

Es sollte aber auch nicht vorschnell zurückgenommen werden: Vorrangig ist zu prüfen, ob nicht ein Fall der Hauptsache-Erledigung vorliegt. Das macht kostenmäßig einen erheblichen Unterschied.

 

Rico Deutschendorf

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

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