Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 13.03.2014, Az. IX ZR 23/10, entschieden, dass ein Steuerberater seinen Mandanten darauf hinzuweisen hat, dass dieser Anspruch auf eine steuerliche Sonderbehandlung nach dem so genannten Sanierungserlass hat. Im Streitfall unterließ es der Steuerberater, seinem Mandanten die Einlegung eines Erfolg versprechenden Einspruchs anzuraten.
Der Berater haftet für die aus der Verletzung der Hinweispflicht folgenden Nachteile des Mandanten auch dann, wenn sich der Sanierungserlass später als gesetzeswidrig herausstellen sollte. Damit greift der BGH die unter den Finanzgerichten umstrittene Frage auf, ob der Sanierungserlass dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung entspricht oder nicht. Beispielsweise hält der 1. Senat des Sächsischen Finanzgerichts den Sanierungserlass für verfassungswidrig.
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht