Keine Steuerberaterhaftung

Hin und wieder hat auch der Steuerberater etwas dazu beigetragen, dass es zum Steuerstreit oder gar zu einem Steuerstrafverfahren gegen den Mandanten kommt. Dann stellt sich u. a. die Frage, ob der Steuerberater für daraus entstandene Schäden (z. B. Anwaltskosten für den Steuerstreit oder das Steuerstrafverfahren) haftet.

Das sind Punkte, die ich mit meinen Mandanten im Rahmen eines Steuerstreit- oder steuerstrafrechtlichen Mandats selbstverständlich besprechen muss. Allerdings mache ich selbst keine Steuerberaterhaftung geltend und nehme auch keine neuen Mandate an, bei denen es speziell um Steuerberaterhaftung geht. Bei Bedarf empfehle ich aber gern geeignete Anwaltskollegen aus meinem Netzwerk.

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