Stichwort: „Corona-Virus“ – Allgemeinverfügung vom 18.03.2020

Das Sächsische Sozialministerium hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die am 19.03.2020, 0:00 Uhr, in Kraft getreten ist. Danach sind grundsätzlich alle Geschäfte in Sachsen geschlossen. Ausnahmen gelten beispielsweise für den Lebensmittel-Einzelhandel, Apotheken, Tankstellen, Banken und Baumärkte. Auch Handwerker und Dienstleister dürfen ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.

Ich bin trotz „Corona“ für Sie da. Sie erreichen mich weiterhin telefonisch, per E-Mail und natürlich auch mit herkömmlicher Post. Mandatsgespräche „von Angesicht zu Angesicht“ finden bis auf Weiteres aber nicht statt. Die allermeisten Fälle und Anfragen lassen sich jedoch „aus der Distanz“ klären.

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