BMF-Schreiben: „Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus“

Das Bundesministerium der Finanzen hat vor dem Hintergrund der „Corona-Pandemie“ am 19.03.2020 ein Schreiben erlassen, wonach den wirtschaftlich „Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen“ ist.

Solche Maßnahmen sind insbesondere:

  • großzügiger Umgang mit Stundungsanträgen, wobei auf Stundungszinsen i. d. R. verzichtet werden kann
  • großzügiger Umgang mit Anträgen auf Anpassung der Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen
  • Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 31.12.2020

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