Corona-Virus: Ausgangsbeschränkungen in Sachsen

Das Sächsische Sozialministerium hat eine weitere Allgemeinverfügung erlassen, die am 23.03.2020, 0:00 Uhr, in Kraft getreten ist.

Danach ist das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt. Allerdings bestehen Ausnahmen, z. B. um beruflichen Tätigkeiten nachzugehen (Ziff. 2.2.). D. h., der Arbeitnehmer darf weiterhin zur Arbeit und der Unternehmer / Freiberufler weiterhin in sein Unternehmen.

Ich bin trotz „Corona“ für Sie da. Sie erreichen mich telefonisch, per E-Mail und natürlich auch mit herkömmlicher Post.

Mandatsgespräche „von Angesicht zu Angesicht“ finden bis auf Weiteres aber nicht statt. Die allermeisten Fälle und Anfragen lassen sich jedoch „aus der Distanz“ klären.

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