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BMF-Schreiben: „Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus“

Das Bundesministerium der Finanzen hat vor dem Hintergrund der „Corona-Pandemie“ am 19.03.2020 ein Schreiben erlassen, wonach den wirtschaftlich „Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen“ ist. Solche Maßnahmen sind insbesondere: großzügiger Umgang mit Stundungsanträgen, wobei auf Stundungszinsen i. d. R. verzichtet werden kann großzügiger Umgang mit Anträgen auf…
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