Verfahrens-/Prozessrecht

Worte des Finanzbeamten sind Schall und Rauch

Auf telefonische Auskünfte eines Finanzbeamten kann man sich grundsätzlich nicht berufen, es sei denn, man hat zufällig den zuständigen Sachgebietsleiter oder gar den Vorsteher persönlich am Ohr. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 21.08.2012, Az. VIII R 33/09, entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.

Rechtsschutz gegen Insolvenzantrag des Finanzamtes

Der vom Finanzamt gestellte Insolvenzantrag gegen einen Steuerschuldner ist unzulässig, wenn das Finanzamt bei Antragstellung davon ausging, dass der Antrag mangels Masse abgelehnt werde. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 31.08.2011, Az. VII B 59/11, entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.

BVerfG zur überlangen Verfahrensdauer in Altfällen

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 13. August 2012, 1 BvR 1098/11, eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen die überlange Dauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens richtete, nicht zur Entscheidung angenommen. Überlange Verfahrensdauer ja, aber … Zwar sei im Streifall die Untätigkeit des Sozialgerichts über einen Zeitraum von 30 Monaten mit Art….
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Keine Haftung des Betriebsübernehmers für Körperschaftsteuer

Bei Haftungsbescheiden lohnt sich meist der Steuerstreit, da die Fehlerquote des Finanzamtes hier besonders hoch ist. Gerade habe ich einen Haftungsbescheid vorliegen, den das Finanzamt auf § 75 AO (Haftung des Betriebsübernehmers) stützt. In der Begründung des Haftungsbescheides heißt es u. a.: … Die Haftungsinanspruchnahme beschränkt sich auf Betriebssteuern (z….
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Die Tücken der öffentlichen Zustellung

Steuerbescheide müssen bekannt gegeben werden, das heißt, sie müssen dem Steuerpflichtigen zugehen. Anderenfalls sind sie nichtig und das Finanzamt darf daraus keine Steuern verlangen. Im Regelfall übersendet das Finanzamt z. B. den Einkommensteuer- oder Umsatzsteuerbescheid mit einfacher Post. Ein Haftungsbescheid dagegen wird oftmals mittels Zustellungsurkunde zugestellt. Damit kann das Finanzamt…
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Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Kernbrennstoffsteuer

Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 09.03.2012, VII B 171/11, entschieden, dass ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abzulehnen sei, wenn er (nur) mit ernstlichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit einer Gesetzesvorschrift begründet wird. Der Antrag sei jedenfalls in den Fällen abzulehnen, in denen nach den Umständen des Einzelfalles dem Interesse…
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Keine Pflicht zur Vorlage einer schriftlichen Vollmacht beim Finanzamt

Nachdem man ein neues Mandat übernommen hat, wird man als Berater hin und wieder mit folgender Aussage des Finanzamtes konfrontiert: Zur ordnungsgemäßen Einspruchsbearbeitung bitten wir um Vorlage der Vollmacht. Im Regelfall wird man eine schriftliche Vollmacht des Mandanten haben und es spricht auch nichts dagegen, diese dem Finanzamt vorzulegen. Aber…
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Haftungsanspruch in der Insolvenz

Zieht das Finanzamt in Fällen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft der Steuerschuld des Organträgers entsprechende Beträge aufgrund einer Lastschriftermächtigung vom Konto der Organgesellschaft ein, so macht es den steuerrechtlichen Haftungsanspruch aus § 73 AO gegen die Organgesellschaft geltend. Gerät diese in Insolvenz, erlangt das Finanzamt die Zahlung als deren Insolvenzgläubiger.

Anforderungen an Tatsachenfeststellungen der Finanzgerichte

1. Das FG darf im Allgemeinen erst dann eine Verletzung von Mitwirkungspflichten annehmen, wenn es den Beteiligten zuvor ausdrücklich und konkret zur Mitwirkung aufgefordert hat. 2. Ein zulässiger Antrag auf Erhebung eines Zeugenbeweises setzt nicht stets die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift des Zeugen voraus. Entscheidend ist vielmehr, dass der Zeuge…
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Verzögerungsrüge – Rechtsschutz bei überlanger Verfahrensdauer

Seit Anfang Dezember 2011 kann die überlange (unangemessene) Verfahrensdauer von Gerichtsverfahren und (steuer-)strafrechtlichen Ermittlungsverfahren mit einem speziellen Rechtsbehelf – der Verzögerungsrüge – angegriffen werden. Rechtsgrundlage sind §§ 198ff. GVG, die über § 155 FGO auch im Finanzgerichtsprozess anzuwenden sind. Die Vorschrift birgt Stoff für Streit, denn gemäß § 198 Abs….
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