Testkäufe in der Betriebsprüfung

Welche Anforderungen sind an Testkäufe während einer Betriebsprüfung in einem Gastronomiebetrieb zu stellen? Hierzu hat sich das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 17.09.2010, Az. 4 K 1412/07 G, U, geäußert.

Anhand von einzelnen Testkäufen in den Jahren 2005 und 2007 erstellte der Betriebsprüfer für das Streitjahr 2001 eine Ausbeutekalkulation, die zu Hinzuschätzungen führte. Das Finanzgericht Münster hielt dies für unzulässig. Testkäufe müssten die Verhältnisse des Verprobungszeitraums repräsentativ widerspiegeln. Hierfür sei eine zeitliche Nähe zwischen Verprobungszeitraum und Testkauf erforderlich, die sicherstellt, dass zum Zeitpunkt des Testkaufs dieselben betrieblichen Verhältnisse gegeben sind wie während des Verprobungszeitraums. Gesellschaftsrechtliche Veränderungen, eine Neuausrichtung des Angebots, veränderte Marketingstrategien, Umbauten und/oder Erweiterungen, Veränderungen im Angestelltenbereich etc. gewährleisteten regelmäßig kein repräsentatives Abbild der Verhältnisse zum Verprobungszeitraum. Schließlich sei es erforderlich, die Ausbeutekalkulation auf eine repräsentative Anzahl von Testkäufen zu stützen.

Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

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