Betriebsprüfung post(h)um?

Eine Betriebsprüfung ist auch dann zulässig, wenn der Betriebsinhaber bereits verstorben ist und die Erben den Betrieb nicht weiterführen.

Das entschied das Hessische Finanzgericht am 10.05.2023 (Az. 8 K 816/20). Weil die steuerlichen Pflichten mit dem Tod des Betriebsinhabers auf die Erben übergehen, müssen diese auch die Betriebsprüfung dulden.

Beim Bundesfinanzhof ist hierzu eine Nichtzulassungsbeschwerde anhängig (Az. X B 73/23).

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