Das Bayerische Landesamt für Steuern hat mit Verfügung vom 04.07.2016 (Az. S 0335.1.1-4/2 St42) Grundsätze zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO wegen Nichtabgabe von Steuererklärungen veröffentlicht.
Steueranwalt Leipzig | Steuerstreit und Steuerstrafrecht
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt ▪ Fachanwalt für Steuerrecht ▪ Steuerstrafverteidiger ▪ Dozent
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat mit Verfügung vom 04.07.2016 (Az. S 0335.1.1-4/2 St42) Grundsätze zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO wegen Nichtabgabe von Steuererklärungen veröffentlicht.