Steuerstreit und Steuerstrafrecht
- Amtshaftung. Fehler und Pflichtverletzungen des Finanzamtes können dem Steuerpflichtigen erhebliche Schäden zufügen. Ich setze Schadensersatzansprüche gegenüber dem Finanzamt und notfalls vor Gericht durch.
- Betriebsprüfung. Die Betriebsprüfung (Außenprüfung) ist ein scharfes Schwert des Finanzamtes. Aber auch der Prüfer ist an Gesetz und Recht gebunden. Falls erforderlich, muss der Prüfer hartnäckig daran erinnert und in die Schranken verwiesen werden.
- Schätzungsbescheide. Hier lohnt sich fast immer der Streit mit dem Finanzamt. Selbst wenn das Finanzamt schätzen durfte, weil z. B. die Buchführung wesentliche Mängel aufweist, bieten Art und Weise sowie die Höhe der Schätzung häufig Angriffspunkte.
- Steuerberaterhaftung. Beratung und Vertretung von Steuerberatern bei der Abwehr von Haftungsansprüchen.
- Keine Steuerberatung. Obwohl ich als Anwalt dürfte, biete ich keine Buchführung, Abschlusserstellung und laufende steuerliche Beratung an. Ich konzentriere mich ganz auf die steuerliche Rechtsdurchsetzung.
- Steuerstrafrecht. Sie benötigen einen Verteidiger, der die komplexen Wechselwirkungen zwischen Steuerstrafverfahren und Besteuerungs-verfahren erfasst.
- Steuerstreit. Viele Steuerbescheide sind rechtswidrig. Häufig muss Ihr Recht jedoch erst im Einspruchsverfahren und vor dem Finanzgericht erkämpft werden. Dies erfordert vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen im Verfahrens- und Prozessrecht.
- Vertragsgestaltung. Neben dem reinen Vertragsrecht sind immer auch die steuerlichen Auswirkungen eines Vertrages zu beachten. Das dient der (Steuer-)Streitvermeidung.
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht