Neuregelung zu AdV-Zinsen bei Haftungsbescheiden: Gesetzesbegründung haarsträubend
An anderer Stelle hatte ich bereits über die Neuregelung zu AdV-Zinsen bei Haftungsbescheiden in § 237 Abs. 6 AO berichtet. Die Gesetzesbegründung hierzu (Bundestags-Drucksache 20/8628, S. 177) ist eine Zumutung. Dort heißt es: „Mit der Ergänzung des § 237 AO wird eine Empfehlung des Bundesrechnungshofes umgesetzt. Dieser hat … empfohlen,…
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