Selbstanzeige: „5 vor 12“!

Zum 01.01.2015 sollen Änderungen (Verschärfungen) der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung in Kraft treten. Am 27.08.2014 wurde der zugehörige Referentenentwurf veröffentlicht.

Wer „reinen Tisch machen“ will, sollte sich also schnellstmöglich beraten lassen, damit diese noch vor dem 01.01.2015 im Finanzamt eingeht. Zu beachten ist etwa, dass das Besorgen von Bankunterlagen und deren Auswertung bzw. Aufbereitung einige Monate dauern kann.

Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

www.steueranwalt-leipzig.de

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