Risiken und Folgen einer Selbstanzeige

In einem kurzen Aufsatz mit dem Titel „Risiken und Folgen neben der Steuerhinterziehung – was Berater wissen sollten“ (DStV-Verbandsnachrichten 2/2015, S. 31) fasst Bosbach prägnant zusammen, welche strafrechtlichen und anderen Sanktionen im Rahmen einer Selbstanzeige- oder Verteidigungsberatung zu beachten sind.

Am wichtigsten ist sicherlich der Hinweis, dass eine wirksame Selbstanzeige nur vor einer Bestrafung wegen Steuerstraftaten im Sinne von § 370 AO schützt. Andere „Begleitdelikte“ können selbstverständlich strafrechtlich geahndet werden, etwa eine Urkundenfälschung (Klassiker: Erstellung einer gefälschten Rechnung, um daraus Vorsteuer zu erschleichen).

Daneben werden auch drohende beamtenrechtliche, berufsrechtliche und gewerberechtliche Sanktionen dargestellt („Gefahrenkatalog“), die zwingend in die Beratung des Mandanten einzubeziehen sind. Die jeweiligen Rechtsgrundlagen sind angegeben, was die Orientierung erleichtert.

Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

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