Gegen einen Steuerberater, der strafrechtlich verurteilt wurde, ist eine zusätzliche berufsrechtliche Ahndung wegen der gleichen Tat nur ausnahmsweise zulässig (OLG Celle, Urteil vom 06.02.2017, Az. 1 StO 1/16). Das ergibt sich aus § 92 StBerG.
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Fahrverbot auch bei Steuerhinterziehung
Ein Fahrverbot kann neuerdings als Nebenstrafe auch bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung verhängt werden. § 44 Abs. 1 StGB n. F.:
Wird jemand wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt, so kann ihm das Gericht für die Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen. Auch wenn die Straftat nicht bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde, kommt die Anordnung eines Fahrverbots namentlich in Betracht, wenn sie zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung erforderlich erscheint oder hierdurch die Verhängung einer Freiheitsstrafe oder deren Vollstreckung vermieden werden kann. …
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Steuerhinterziehung und Restschuldbefreiung
Hin und wieder liest man die Aussage, dass Steuerschulden, die in Zusammenhang mit einer Steuerstraftat stehen, von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen seien (vgl. z. B. LG Hannover v. 24.04.2015, Az. 20 T 14/15). So allgemein formuliert ist das aber nicht korrekt. (mehr …)
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Risiken und Folgen einer Selbstanzeige
In einem kurzen Aufsatz mit dem Titel „Risiken und Folgen neben der Steuerhinterziehung – was Berater wissen sollten“ (DStV-Verbandsnachrichten 2/2015, S. 31) fasst Bosbach prägnant zusammen, welche strafrechtlichen und anderen Sanktionen im Rahmen einer Selbstanzeige- oder Verteidigungsberatung zu beachten sind. (mehr …)