Rico Deutschendorf ▪ Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Steuerstrafverteidiger | Dozent ▪ Leipzig | Sachsen | bundesweit

Author: Rico Deutschendorf

  • Steuerberater muss auf vGA-Risiken hinweisen

    Erarbeitet ein Steuerberater mehrmals hintereinander für eine GmbH den steuerlichen Jahresabschluss oder die Erklärungen zu Körperschaftsteuern und Gewerbesteuern, so muss er auch in einem hierauf beschränkten Dauermandat die innerhalb seines Gegenstands liegenden Gestaltungsfragen, aus denen sich verdeckte Gewinnausschüttungen ergeben können, mit der Auftraggeberin erörtern und auf das Risiko und seine Größe hinweisen. Anderenfalls haftet er insbesondere für Steuerschäden, die aus dem unterbliebenen Hinweis entstehen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 23. Februar 2012, IX ZR 92/08, entschieden.

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  • Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Kernbrennstoffsteuer

    Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 09.03.2012, VII B 171/11, entschieden, dass ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abzulehnen sei, wenn er (nur) mit ernstlichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit einer Gesetzesvorschrift begründet wird. Der Antrag sei jedenfalls in den Fällen abzulehnen, in denen nach den Umständen des Einzelfalles dem Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes kein Vorrang vor dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Gesetzes zukommt. Einer Prüfung der Verfassungsmäßigkeit bedürfe es in diesen Fällen grundsätzlich nicht.

    Im Streitfall ging ein Kraftwerksbetreiber gegen die neue Kernbrennstoffsteuer vor. Vor dem Finanzgericht Hamburg (Beschluss vom 16.09.2011, 4 V 133/11) hatte der Kraftwerksbetreiber zunächst Erfolg. (mehr …)

  • Negatives Kapitalkonto des Kommanditisten

    Wer sich mit § 15a EStG befasst, gerät möglicherweise nahe an den Rand des Wahnsinns. Balsam für die Beraterseele und eine anschauliche Darstellung der Problematik vermitteln Kapitel 25.2 (Kapital in Buchführung und Jahresabschluss) und 26 (Verluste bei beschränkter Haftung) in Falterbaum/Bolk/Reiß/Kirchner, Buchführung und Bilanz, 21. Auflage 2010.

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  • Privatnutzung eines Firmenwagens: BFH bekräftigt neuere Rechtsprechung zum Anscheinsbeweis

    Oft wird mit dem Finanzamt darüber gestritten, ob und inwieweit einem Arbeitnehmer von dessen Arbeitgeber ein Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen wurde. Denn dies führt grundsätzlich zu einem als Lohnzufluss zu erfassenden Nutzungsvorteil beim Arbeitnehmer. Der Nutzungsvorteil ist entweder nach der Fahrtenbuchmethode oder der 1-%-Regelung zu bewerten (§ 8 Abs. 2 S. 2 bis 5 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG).

    Die Finanzämter und auch die Finanzgerichte argumentierten häufig, wer als Arbeitnehmer über einen Dienstwagen verfüge – etwa für Kundenbesuche im Außendienst –, der nutze den Dienstwagen auch privat. Dafür spreche der Beweis des ersten Anscheins. (mehr …)

  • Keine Pflicht zur Vorlage einer schriftlichen Vollmacht beim Finanzamt

    Nachdem man ein neues Mandat übernommen hat, wird man als Berater hin und wieder mit folgender Aussage des Finanzamtes konfrontiert:

    Zur ordnungsgemäßen Einspruchsbearbeitung bitten wir um Vorlage der Vollmacht.

    Im Regelfall wird man eine schriftliche Vollmacht des Mandanten haben und es spricht auch nichts dagegen, diese dem Finanzamt vorzulegen. Aber besteht auch eine Verpflichtung des Beraters, die Vollmacht vorlegen? (mehr …)

  • Geschäftsveräußerung

    Die Übereignung des Warenbestands und der Geschäftsausstattung eines Einzelhandelsgeschäfts unter gleichzeitiger Vermietung des Ladenlokals an den Erwerber auf unbestimmte Zeit, allerdings aufgrund eines von beiden Parteien kurzfristig kündbaren Vertrags, stellt eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende Geschäftsveräußerung dar, sofern die übertragenen Sachen hinreichen, damit der Erwerber eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit dauerhaft fortführen kann.

    @ BFH, Urteil vom 18.1.2012, XI R 27/08

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  • EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug aus Strafverteidigerkosten

    1. Bestimmt sich der von der EuGH-Rechtsprechung bei der Auslegung des Begriffs für „Zwecke seiner besteuerten Umsätze“ i.S. von Art. 17 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG als maßgeblich erachtete direkte und unmittelbare Zusammenhang

    – nach dem objektiven Inhalt der vom Steuerpflichtigen bezogenen Leistung (hier: Tätigkeit eines Strafverteidigers, damit eine natürliche Person nicht strafrechtlich verurteilt wird) oder

    – nach dem Entstehungsgrund der bezogenen Leistung (hier: wirtschaftliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen, bei der angeblich eine Straftat durch eine natürliche Person begangen wurde)?

    2. Falls es auf den Entstehungsgrund ankommt: Ist ein Steuerpflichtiger, der eine Leistung zusammen mit einem Angestellten in Auftrag gibt, gemäß Art. 17 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG zum vollen oder nur zum anteiligen Vorsteuerabzug berechtigt und welche Anforderungen bestehen bei Bezug einer Leistung durch mehrere Empfänger an die Rechnungserteilung gemäß Art. 22 Abs. 3 Buchst. b fünfter Gedankenstrich der Richtlinie 77/388/EWG?

    @ BFH, Entscheidung vom 22.12.2011, V R 29/10

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  • Umsatzsteuer beim Erwerb zahlungsgestörter Forderungen

    1. Ein Unternehmer, der aufgrund der Vorgaben des BMF-Schreibens in BStBl I 2004, 737 zahlungsgestörte Forderungen unter „Vereinbarung“ eines vom Kaufpreis abweichenden „wirtschaftlichen Werts“ erwirbt, erbringt an den Forderungsverkäufer keine entgeltliche Leistung.

    2. Liegt beim Kauf zahlungsgestörter Forderungen keine entgeltliche Leistung an den Forderungsverkäufer vor, ist der Forderungserwerber aus Eingangsleistungen für den Forderungserwerb und den Forderungseinzug nicht zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt.

    3. Eine Rechnungsberichtigung lässt die Steuerschuld nach § 14c UStG nicht mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Rechnungserteilung entfallen.

    @ BFH, Urteil vom 26.1.2012, V R 18/08

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  • Keine Passivierung bei qualifiziertem Rangrücktritt

    Eine Verbindlichkeit, die nur aus künftigen Gewinnen oder einem etwaigen Liquidationsüberschuss erfüllt zu werden braucht, kann mangels gegenwärtiger wirtschaftlicher Belastung nicht ausgewiesen werden.

    @ BGH, Urteil vom 30.11.2011, I R 100/10

  • Haftungsanspruch in der Insolvenz

    Zieht das Finanzamt in Fällen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft der Steuerschuld des Organträgers entsprechende Beträge aufgrund einer Lastschriftermächtigung vom Konto der Organgesellschaft ein, so macht es den steuerrechtlichen Haftungsanspruch aus § 73 AO gegen die Organgesellschaft geltend. Gerät diese in Insolvenz, erlangt das Finanzamt die Zahlung als deren Insolvenzgläubiger. (mehr …)

  • Umsatzsteuerbare Lieferung auch bei Betrugsabsicht des Lieferers

    Dem Vorsteuerabzug aus einer Lieferung i.S. von § 15 Abs. 1, § 3 Abs. 1 UStG steht nicht entgegen, dass der Lieferer zivilrechtlich nicht Eigentümer des Liefergegenstands ist und darüber hinaus beabsichtigt, den gelieferten Gegenstand vertragswidrig nochmals an einen anderen Erwerber zu liefern.

    @ BFH, Urteil vom 08.09.2011, V R 43/10

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  • Steuerpflicht von Verzugs- oder Prozesszinsen

    Zivilrechtliche Verzugs- oder Prozesszinsen sind bei steuerlicher Betrachtung Entgelte für die unfreiwillige Vorenthaltung von Kapital und damit Kapitalerträge i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG.

    Fordert ein Schuldner den in Erfüllung einer vermeintlichen privaten Schuld geleisteten Geldbetrag erfolgreich zurück, so sind die vom Gläubiger neben der Rückzahlung geleisteten Verzugszinsen nicht der Besteuerung beim Empfänger zu Grunde zu legen, wenn ihnen Zinsen in übersteigender Höhe gegenüberstehen, die durch die Refinanzierung der ursprünglichen Zahlung auf die vermeintliche Schuld veranlasst waren.

    @ BFH, Urteil vom 24.5.2011, VIII R 3/09

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