Der vom Finanzamt gestellte Insolvenzantrag gegen einen Steuerschuldner ist unzulässig, wenn das Finanzamt bei Antragstellung davon ausging, dass der Antrag mangels Masse abgelehnt werde. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 31.08.2011, Az. VII B 59/11, entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt. (mehr …)
Author: Rico Deutschendorf
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BVerfG zur überlangen Verfahrensdauer in Altfällen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 13. August 2012, 1 BvR 1098/11, eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen die überlange Dauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens richtete, nicht zur Entscheidung angenommen.
Überlange Verfahrensdauer ja, aber …
Zwar sei im Streifall die Untätigkeit des Sozialgerichts über einen Zeitraum von 30 Monaten mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG nicht vereinbar und die Verfahrensdauer nicht mehr angemessen gewesen. (mehr …)
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Keine Haftung des Betriebsübernehmers für Körperschaftsteuer
Bei Haftungsbescheiden lohnt sich meist der Steuerstreit, da die Fehlerquote des Finanzamtes hier besonders hoch ist. Gerade habe ich einen Haftungsbescheid vorliegen, den das Finanzamt auf § 75 AO (Haftung des Betriebsübernehmers) stützt. In der Begründung des Haftungsbescheides heißt es u. a.:
… Die Haftungsinanspruchnahme beschränkt sich auf Betriebssteuern (z. B. Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer) und auf Steuerabzugsbeträge (z. B. Lohnsteuer). …
Das ist so nicht zutreffend. (mehr …)
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Die Tücken der öffentlichen Zustellung
Steuerbescheide müssen bekannt gegeben werden, das heißt, sie müssen dem Steuerpflichtigen zugehen. Anderenfalls sind sie nichtig und das Finanzamt darf daraus keine Steuern verlangen. Im Regelfall übersendet das Finanzamt z. B. den Einkommensteuer- oder Umsatzsteuerbescheid mit einfacher Post. Ein Haftungsbescheid dagegen wird oftmals mittels Zustellungsurkunde zugestellt. Damit kann das Finanzamt den Zugang des Bescheides leicht nachweisen.
Was aber, wenn die Bekanntgabe oder Zustellung des Bescheides scheitert und dieser etwa mit dem Vermerk „Adressat unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln“ ans Finanzamt zurück kommt? (mehr …)
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Restschuldbefreiung auch für Hinterziehungszinsen
Hinterziehungszinsen (§ 235 AO) sind keine Verbindlichkeiten aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung i. S. v. § 302 Nr. 1 InsO. Sie sind deshalb auch nicht von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 20.03.2012, VII R 12/11, entschied. (mehr …)
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Erlass einer Prüfungsanordnung unterliegt Willkür- und Schikaneverbot
Ein abenteuerlicher Sachverhalt: Beim Kläger, einem Rechtsanwalt, wurde eine Betriebsprüfung angeordnet. Vor dem Finanzgericht machte der Kläger u. a. geltend, dass die gegen ihn ergangene Prüfungsanordnung von leitenden Beamten der Finanzverwaltung willkürlich und aus sachfremden Erwägungen veranlasst worden sein soll. Er vertrete nämlich seit Jahren einen Beamten der Finanzverwaltung wegen behördeninternen Mobbings. (mehr …)
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Steuerberater muss auf vGA-Risiken hinweisen
Erarbeitet ein Steuerberater mehrmals hintereinander für eine GmbH den steuerlichen Jahresabschluss oder die Erklärungen zu Körperschaftsteuern und Gewerbesteuern, so muss er auch in einem hierauf beschränkten Dauermandat die innerhalb seines Gegenstands liegenden Gestaltungsfragen, aus denen sich verdeckte Gewinnausschüttungen ergeben können, mit der Auftraggeberin erörtern und auf das Risiko und seine Größe hinweisen. Anderenfalls haftet er insbesondere für Steuerschäden, die aus dem unterbliebenen Hinweis entstehen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 23. Februar 2012, IX ZR 92/08, entschieden.
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
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Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Kernbrennstoffsteuer
Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 09.03.2012, VII B 171/11, entschieden, dass ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abzulehnen sei, wenn er (nur) mit ernstlichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit einer Gesetzesvorschrift begründet wird. Der Antrag sei jedenfalls in den Fällen abzulehnen, in denen nach den Umständen des Einzelfalles dem Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes kein Vorrang vor dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Gesetzes zukommt. Einer Prüfung der Verfassungsmäßigkeit bedürfe es in diesen Fällen grundsätzlich nicht.
Im Streitfall ging ein Kraftwerksbetreiber gegen die neue Kernbrennstoffsteuer vor. Vor dem Finanzgericht Hamburg (Beschluss vom 16.09.2011, 4 V 133/11) hatte der Kraftwerksbetreiber zunächst Erfolg. (mehr …)
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Negatives Kapitalkonto des Kommanditisten
Wer sich mit § 15a EStG befasst, gerät möglicherweise nahe an den Rand des Wahnsinns. Balsam für die Beraterseele und eine anschauliche Darstellung der Problematik vermitteln Kapitel 25.2 (Kapital in Buchführung und Jahresabschluss) und 26 (Verluste bei beschränkter Haftung) in Falterbaum/Bolk/Reiß/Kirchner, Buchführung und Bilanz, 21. Auflage 2010.
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
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Privatnutzung eines Firmenwagens: BFH bekräftigt neuere Rechtsprechung zum Anscheinsbeweis
Oft wird mit dem Finanzamt darüber gestritten, ob und inwieweit einem Arbeitnehmer von dessen Arbeitgeber ein Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen wurde. Denn dies führt grundsätzlich zu einem als Lohnzufluss zu erfassenden Nutzungsvorteil beim Arbeitnehmer. Der Nutzungsvorteil ist entweder nach der Fahrtenbuchmethode oder der 1-%-Regelung zu bewerten (§ 8 Abs. 2 S. 2 bis 5 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG).
Die Finanzämter und auch die Finanzgerichte argumentierten häufig, wer als Arbeitnehmer über einen Dienstwagen verfüge – etwa für Kundenbesuche im Außendienst –, der nutze den Dienstwagen auch privat. Dafür spreche der Beweis des ersten Anscheins. (mehr …)
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Keine Pflicht zur Vorlage einer schriftlichen Vollmacht beim Finanzamt
Nachdem man ein neues Mandat übernommen hat, wird man als Berater hin und wieder mit folgender Aussage des Finanzamtes konfrontiert:
Zur ordnungsgemäßen Einspruchsbearbeitung bitten wir um Vorlage der Vollmacht.
Im Regelfall wird man eine schriftliche Vollmacht des Mandanten haben und es spricht auch nichts dagegen, diese dem Finanzamt vorzulegen. Aber besteht auch eine Verpflichtung des Beraters, die Vollmacht vorlegen? (mehr …)
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Geschäftsveräußerung
Die Übereignung des Warenbestands und der Geschäftsausstattung eines Einzelhandelsgeschäfts unter gleichzeitiger Vermietung des Ladenlokals an den Erwerber auf unbestimmte Zeit, allerdings aufgrund eines von beiden Parteien kurzfristig kündbaren Vertrags, stellt eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende Geschäftsveräußerung dar, sofern die übertragenen Sachen hinreichen, damit der Erwerber eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit dauerhaft fortführen kann.
@ BFH, Urteil vom 18.1.2012, XI R 27/08
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht