Keine Passivierung bei qualifiziertem Rangrücktritt

Eine Verbindlichkeit, die nur aus künftigen Gewinnen oder einem etwaigen Liquidationsüberschuss erfüllt zu werden braucht, kann mangels gegenwärtiger wirtschaftlicher Belastung nicht ausgewiesen werden.

@ BGH, Urteil vom 30.11.2011, I R 100/10

Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

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