Rico Deutschendorf ▪ Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Steuerstrafverteidiger | Dozent ▪ Leipzig | Sachsen | bundesweit

Geldauflage: Verhandlungssache!?

Alle Beteiligten waren sich einig, dass das steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren meiner Mandantin möglichst außergerichtlich gegen Zahlung einer Geldauflage beendet werden sollte.

Da die vorgeworfene Steuerverkürzung ca. 160.000 € betrug, gestaltete sich jedoch die „Preisfindung“ wie erwartet schwierig.

Aufgrund von Besonderheiten des Falls bot ich zunächst 1.500 € an. Nach Ablehnung durch die Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) des Finanzamtes erhöhte ich auf 4.000 €.

Erst jetzt legte sich die BuStra fest und verlangte 30.000 € Geldauflage. Daraufhin bot ich 5.000 € an.

Am Ende einigte man sich auf 10.000 €. Damit sind alle zufrieden.

Praxis-Tipp

Der Sachverhalt ist hier deutlich gekürzt wiedergegeben. Verhandlungen zur Höhe einer Geldauflage finden – auch wenn man manchmal einen anderen Eindruck gewinnen könnte – nicht „auf dem Basar“, sondern in einem rechtlich geregelten Bereich statt.

Aufgabe der Verteidigung ist es dann, alle relevanten mildernden Umstände herauszuarbeiten, so dass der Mandant eine möglichst geringe Geldauflage zahlen muss. Dabei spielen insbesondere die Höhe der vorgeworfenen Steuerverkürzung, aber auch die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten eine große Rolle.

Die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage setzt im Normalfall voraus, dass vorher die verkürzten Steuern nachgezahlt werden.

Rico Deutschendorf

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

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