Rico Deutschendorf ▪ Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Steuerstrafverteidiger | Dozent ▪ Leipzig | Sachsen | bundesweit

Category: Kanzleialltag

  • Urlaub muss sein

    Vom 05.06. bis 21.06.2015 bin ich im Urlaub und per E-Mail nicht zu erreichen.

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  • Selbstanzeige: Auch hinterzogener Solidaritätszuschlag ist nachzuzahlen

    Voraussetzung für eine wirksame Selbstanzeige ist, dass die hinterzogenen „Steuern“ nachgezahlt werden (§ 371 Abs. 3 S. 1 AO). Ohne Entrichtung der Steuern gibt es keine Straffreiheit.

    Meine Mandanten stellen in der Selbstanzeigeberatung hin und wieder die Frage, was zu diesen „Steuern“ zählt. Beispielsweise bei der Hinterziehung von Einkommensteuer zählt zu den nachzuzahlenden „Steuern“ nicht nur die reine Einkommensteuerforderung, sondern auch der Solidaritätszuschlag. Das war schon nach alter Rechtslage (vor dem 01.01.2015) so.

  • Keine Selbstanzeige ohne Nachzahlung der hinterzogenen Steuern

    Eine wirksame Selbstanzeige setzt voraus, dass auch die hinterzogenen Steuern und Zinsen nachgezahlt werden können. Ohne Nachzahlung keine Straffreiheit. In Fällen, in denen Schwarzeinnahmen noch wohlbehütet auf einem Auslandskonto liegen, ist das im Regelfall kein Problem.

    Wurden die Schwarzeinnahmen allerdings „verfrühstückt“ und können die nachzuzahlenden Steuern nicht aufgetrieben werden, wird die Selbstanzeigeberatung eher dahin gehen, keine Selbstanzeige abzugeben.

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  • Kanzleiumzug – neue Anschrift ab 01.04.2015

    Ab 01.04.2015 finden Sie mich im neuen Büro unter der Anschrift

    • Kickerlingsberg 6, 04105 Leipzig

    direkt neben dem Zoo (gegenüber Elefantengehege).

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  • Klimagespräch mit Finanzverwaltung

    Am 18.03.2015 nahm ich an einem Klimagespräch zwischen Mitgliedern der Finanzverwaltung und des Steuerberaterverbandes Sachsen im Finanzamt Leipzig II teil. Die Vorsteher der Finanzämter Leipzig I und II sowie des Finanzamtes Borna gaben einen Überblick über bevorstehende Umstrukturierungen bei den Finanzämtern, insbesondere den Betriebsprüfungsstellen. Im Anschluss wurden Praxisfragen der E-Bilanz und sonstige Fragen im Zusammenhang mit der elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen erörtert.

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  • Akteneinsichtsrecht des Verteidigers umfasst auch BZR-Auszug

    Anlässlich einer Akteneinsicht in einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren kam es zu einer Kontroverse darüber, ob das Akteneinsichtsrecht des Verteidigers auch den Auszug aus dem Bundeszentralregister (BZR) des beschuldigten Mandanten umfasse. Bisher hatte ich den BZR-Auszug immer problemlos mit erhalten.

    BuStra: Kein BZR-Auszug

    Die Mitarbeiterin der BuStra meinte zunächst, dass sie den BZR-Auszug nicht herausgeben müsse. Ich argumentierte, nach der Rechtsprechung sei der BZR-Auszug Aktenbestandteil und müsse dem Verteidiger zur Verfügung gestellt werden. Nach kurzem Hin und Her erhielt ich den Auszug.

    BVerfG: Doch!

    Die Frage ist seit dem Beschluss des BVerfG vom 07.12.1982 (!), Az. 2 BvR 900/82, geklärt. Danach ist die

    „möglichst frühzeitige Kenntnis des Registerauszugs … für die Verteidigung offenkundig von Bedeutung. Rechtsprechung und Schrifttum haben sich daher einmütig zu der Auffassung bekannt, daß sich das Einsichtsrecht des Verteidigers auch auf den Strafregisterauszug erstrecke …“

  • Häusliches Arbeitszimmer oder betriebsstättenähnlicher Raum?

    Streit mit dem Finanzamt zahlt sich aus.

    Der Fall

    Mein Mandant ist Key Account Manager bei einem weltweit tätigen Unternehmen, das Medizinprodukte herstellt. Er nutzte das Dachgeschoss seines Einfamilienhauses für seine beruflichen Zwecke, insbesondere zur Schulung von Außendienstmitarbeitern, zur Produktpräsentation vor Kunden und zur Aufbewahrung bzw. Lagerung von medizinischen Instrumenten. Das Dachgeschoss ist eine vom häuslichen Wohnbereich im Erdgeschoss abgegrenzte Nutzungseinheit. Diese Räume lassen sich separat verschließen und über einen Treppenaufgang betreten, ohne dass zugleich der häusliche Wohnbereich im Erdgeschoss betreten werden muss.

    Für das Jahr 2008 machte mein Mandant für die beruflich genutzten Räume im Dachgeschoss Werbungskosten in Höhe von 23.353,00 € geltend. Im Wesentlichen handelte es sich dabei um Renovierungskosten. (mehr …)

  • AdV-Gegenstandswert: 25 % beim 6. Senat des Sächsischen Finanzgerichts

    An anderer Stelle wies ich darauf hin, dass der BFH in ständiger Rechtsprechung bei Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) als Streitwert weiterhin (nur) 10 % des Hauptsachestreitwertes ansetzt. Einige Finanzgerichte sehen das anders und setzen – analog zu Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vor den Verwaltungsgerichten – den Streitwert bzw. Gegenstandswert bei AdV-Verfahren mit 25 % an – so auch der 6. Senat des Sächsischen Finanzgerichts (SächsFG). (mehr …)

  • Verluste im Zusammenhang mit Zweitstudium

    Streit mit dem Finanzamt zahlt sich aus.

    Der Fall

    Meine Mandantin verfügt über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte. Danach war sie mehrere Jahre in diesem Beruf tätig. In den Jahren 2007 bis 2011 studierte meine Mandantin Betriebswirtschaftslehre. Während dieser Zeit hatte sie nur steuerfreie Einnahmen (BAföG). Für das Studium entstanden meiner Mandantin erhebliche Aufwendungen (Arbeitsmittel, Fachbücher, Semesterbeiträge, Kosten für Auslandssemester u. ä.). Für diese Aufwendungen („vorweggenommene Werbungskosten“) beantragte meine Mandantin im Jahr 2014 beim Finanzamt die Verlustfeststellung. Seit 2012 hat meine Mandantin einen gut bezahlten Job und kann die Verluste zur Senkung ihrer Steuerlast gut gebrauchen. (mehr …)

  • Seminar zu Gestaltungsmöglichkeiten bei der Unternehmensnachfolge

    Am 04.07.2014 nahm ich am Seminar „Zivilrechtliche und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Unternehmensnachfolge“ teil.

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  • Erfahrungsaustausch mit BuStra / Steufa des Finanzamtes Leipzig II

    Am 12.06.2014 nahm ich an einem Erfahrungsaustausch mit Vertretern der Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) bzw. Steuerfahndung (Steufa) teil. Der Erfahrungsaustausch wurde vom Fachkreis Steuerrecht des Leipziger Anwaltvereins organisiert.

    Themen waren u. a.:

    • Überblick über beendete und neue eingeleitete Steuerstrafverfahren
    • Struktur der BuStra / Steufa („Einheitssachgebiet“)
    • Sonderzuständigkeiten
    • Belehrungspraxis (Abgrenzung: Zeuge – Beschuldigter)
    • Überblick über eingereichte Selbstanzeigen
  • Trotz Daten-CD Einstellung des Steuerstrafverfahrens mangels Tatverdacht

    Die Steuerfahndung und die Bußgeld- und Strafsachenstelle ermittelten gegen einen hochbetagten Mandanten. Es bestehe der Verdacht der Steuerhinterziehung, da der Name meines Mandanten auf einer Daten-CD enthalten sei. Daraus gehe hervor, dass mein Mandant ein Konto in der Schweiz unterhalten habe. Entsprechende Kapitaleinkünfte habe er aber nicht erklärt.

    Meine Akteneinsicht in die Ermittlungsakten ergab, dass den Strafverfolgern keine weiteren Umstände bekannt waren. Die Daten-CD enthielt insbesondere keinerlei Angaben zur Dauer der Geschäftsbeziehung zur Bank, zu Vermögensbeständen oder gar Kontobewegungen.

    Ein hinreichender Tatverdacht ließ sich daraus meines Erachtens nicht ableiten. Ich regte daher an, das Steuerstrafverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatverdacht einzustellen, was auch geschah.