Rico Deutschendorf ▪ Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Steuerstrafverteidiger | Dozent ▪ Leipzig | Sachsen | bundesweit

Anweisungen der Finanzverwaltung für das Steuerstrafverfahren – AStBV (St) 2025

Wer Steuerstrafverteidigung betreibt, kommt an den Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer), kurz: AStBV (St), nicht vorbei. Dabei handelt es sich – wie die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV) – um eine Verwaltungsvorschrift, die grundsätzlich keine Außenwirkung hat.

Die AStBV (St) enthalten insbesondere die Auffassung der Finanzverwaltung bei streitigen Rechtsfragen zum Steuerstrafrecht, gelten nur für das Steuerstrafverfahren und sind für alle BuStra-/StraBu- und Steufa-Bediensteten verbindlich. Daraus kann sich i. V. m. Art. 3 Abs. 1 GG eine Selbstbindung der Verwaltung ergeben.

Die AStBV (St) werden regelmäßig aktualisiert und neu veröffentlicht. Seit dem 01.04.2025 gelten die AStBV (St) 2025.

Rico Deutschendorf

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

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