Gegen meinen Mandanten (Steuerberater) wurde ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es bestand der Verdacht, er habe zugunsten seines eigenen Mandanten Vorsteuer gebucht und im Wege des Vorsteuerabzugs geltend gemacht, obwohl die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nicht vorlagen. Im Streitfall fehlte die offen ausgewiesene Umsatzsteuer in der Eingangsrechnung des Mandanten. Das Ermittlungsverfahren wurde jetzt gemäß § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.
Steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Steuerberater gemäß § 153a StPO eingestellt
Schlagwörter:
Rico Deutschendorf
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Kickerlingsberg 6, 04105 Leipzig
E-Mail: info@steueranwalt-leipzig.de
Telefon: 0341 58314225
Mobil: 0160 8293790
Schreibe einen Kommentar