Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, die nachhaltige „vertragswidrige“ private Nutzung eines betrieblichen PKW durch den anstellungsvertraglich gebundenen Gesellschafter-Geschäftsführer nicht stets als vGA zu beurteilen sei. Unterbinde die Kapitalgesellschaft die unbefugte Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer nicht, könne dies sowohl durch das Beteiligungsverhältnis als auch durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sein. Die Zuordnung (vGA oder Arbeitslohn) bedürfe der wertenden Betrachtung im Einzelfall.
@ BFH, Urteil vom 11.02.2010, VI R 43/09
Fundstelle(n): BFH/NV 2010, 1016
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht