vGA oder nicht vGA
Das FG Berlin-Brandenburg, 24.04.2017, 10 V 1044/17, entschied, dass es keine rechtliche Bindung gebe zwischen der Beurteilung einer vGA auf der Ebene der Gesellschaft und auf der Ebene des Anteilseigners.
Steueranwalt Leipzig | Steuerstreit und Steuerstrafverteidigung
Rico Deutschendorf ▪ Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Steuerstrafverteidiger | Dozent ▪ Leipzig | Sachsen | bundesweit
Das FG Berlin-Brandenburg, 24.04.2017, 10 V 1044/17, entschied, dass es keine rechtliche Bindung gebe zwischen der Beurteilung einer vGA auf der Ebene der Gesellschaft und auf der Ebene des Anteilseigners.
In einem Verfahren vor dem Finanzgericht auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) war u. a. die Frage streitig, ob eine Zuschätzung bei einer GmbH zugleich zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) beim Gesellschafter führt. Betriebsprüfung bei GmbH: 15%iger Sicherheitszuschlag Nach einer Betriebsprüfung bei der GmbH war das Finanzamt der Meinung, dass die…
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Erarbeitet ein Steuerberater mehrmals hintereinander für eine GmbH den steuerlichen Jahresabschluss oder die Erklärungen zu Körperschaftsteuern und Gewerbesteuern, so muss er auch in einem hierauf beschränkten Dauermandat die innerhalb seines Gegenstands liegenden Gestaltungsfragen, aus denen sich verdeckte Gewinnausschüttungen ergeben können, mit der Auftraggeberin erörtern und auf das Risiko und seine…
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