Rico Deutschendorf ▪ Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Steuerstrafverteidiger | Dozent ▪ Leipzig | Sachsen | bundesweit

Tag: Umsatzsteuer

  • Steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Steuerberater gemäß § 153a StPO eingestellt

    Gegen meinen Mandanten (Steuerberater) wurde ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es bestand der Verdacht, er habe zugunsten seines eigenen Mandanten Vorsteuer gebucht und im Wege des Vorsteuerabzugs geltend gemacht, obwohl die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nicht vorlagen. Im Streitfall fehlte die offen ausgewiesene Umsatzsteuer in der Eingangsrechnung des Mandanten. Das Ermittlungsverfahren wurde jetzt gemäß § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

  • BFH zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Abmahnungen durch Mitbewerber

    Wettbewerber überziehen sich hin und wieder mit Abmahnungen (für einige scheint das auch das Hauptgeschäft zu sein). Zahlungen, die der Abgemahnte an den Abmahnenden leistet – in der Regel Ersatz der Anwaltskosten des Abmahnenden – unterliegen dabei der Umsatzsteuer und sind nicht als nicht steuerbarer Schadensersatz zu qualifizieren. Das entschied der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 21.12.2016, Az. XI R 27/14.

    Für den Abmahnenden kann es also im Nachhinein ordentlich teuer werden, wenn das Finanzamt Jahre später die Hand aufhält und aus den „Einnahmen“ aus der Abmahntätigkeit noch die Umsatzsteuer haben will.

  • Falscher Adressat: Finanzamt muss Umsatzsteuerbescheide für nichtig erklären

    Umsatzsteuerbescheide für eine (zweigliedrige) GbR

    Mein Mandant erhielt Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2007-2009, die eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) betrafen, an der mein Mandant in diesen Jahren neben einem weiteren Gesellschafter beteiligt war. Die Umsatzsteuerbescheide waren an meinen Mandanten mit dem Zusatz „Für Sozietät … & …“ adressiert.

    Die GbR bestand aus zwei Gesellschaftern („zweigliedrige GbR“). Mein Mandant schied durch Kündigung zum 31.12.2009 aus der GbR aus. Nach dem Sozietätsvertrag geht in diesem Fall „das Vermögen der Gesellschaft … ohne Liquidation mit Aktiva und Passiva auf die verbleibenden Sozien über“, hier auf den letzten Gesellschafter.

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  • Vortrag zur Scheinselbständigkeit aus steuer(straf)rechtlicher Sicht

    Am 08.06.2017 hielt ich einen Vortrag zum Thema „Scheinselbständigkeit aus steuer(straf)rechtlicher Sicht.“ Zunächst erörterte ich die Abgrenzungskriterien zwischen Selbständigkeit und Unselbständigkeit im Steuerrecht. Danach ging ich auf die Folgen (nachträglich festgestellter) Scheinselbständigkeit bei der Einkommensteuer/Lohnsteuer, der Umsatzsteuer und der Gewerbesteuer ein.

    Der Vortrag fand im Rahmen einer gemeinsamen Fortbildungsveranstaltung der Fachkreise Arbeitsrecht und Steuerrecht (Leipziger Anwaltverein) sowie des Netzwerkes sozialrechtlich tätiger und interessierter Rechtsanwälte in der Region Leipzig statt.

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  • Seminar zur Umsatzsteuer im B2C-Internethandel

    Am 08.07.2015 nahm ich am Seminar „Steuerliche Fragen bei B2C-Onlineshops – Internethandel mit Endverbrauchern – Chancen und Risiken grenzüberschreitender Aktivitäten“ teil. Schwerpunkt war § 3c UStG.

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  • Fachkreis Steuerrecht: Vortrag zur Umsatzsteuer

    Am 03.02.2015 traf sich der Fachkreis Steuerrecht des Leipziger Anwaltvereins. Kollege Rechtsanwalt und Steuerberater Tobias Thum aus Leipzig hielt einen Vortrag zum Thema “Fallstricke in der Umsatzsteuer – Die unterschiedliche Behandlung gleicher Sachverhalte durch verschiedene Finanzämter.”

  • Umsatzsteuer: Keine Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauträgern

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteilen vom 22.08.2013, V R 37/10 und vom 11.12.2013, XI R 21/11, entschieden, dass § 13b Abs. 2 UStG einschränkend auszulegen ist. Der Leistungsempfänger ist nur dann Schuldner der Umsatzsteuer, wenn er die an ihn erbrachten bauwerksbezogenen Leistungen seinerseits zur Erbringung von bauwerksbezogenen Leistungen verwendet. (mehr …)

  • Umsatzsteuerrechtliche Organschaft: Ende mit Insolvenzeröffnung?

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 19.03.14, Az. V B 14/14, ernstliche Zweifel am Fortbestand der umsatzsteuerrechtlichen Konzernbesteuerung (Organschaft) im Insolvenzfall geäußert. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht allerdings noch aus.

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  • Seminar: Praxisfälle des Umsatzsteuerrechts

    Am 04.04.2014 nahm ich am Seminar „Praxisfälle des Umsatzsteuerrechts“ teil. Themen:

    • Der neue Belegnachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen
    • Neuere Entwicklungen zum Gutglaubensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
    • Die EuGH-Entscheidung „VStR“ vom 27.9.2012 und die Nachfolgeentscheidung des BFH v. 28.05.2013
    • EU-Beitritt Kroatien
    • Geänderter Belegnachweis bei Fahrzeugexporten ins Drittland
    • Neuregelung bei den Bauleistungen

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  • Seminar Gemeinnützigkeit und Vereinsbesteuerung

    Am 17.10.2013 nahm ich am Seminar „Gemeinnützigkeit aktuell – Schwerpunkte der Vereinsbesteuerung“ teil. Themen:

    • Steuerliche Änderungen durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes vom 28.05.2013
    • Erleichterungen beim Nachweis der Hilfsbedürftigkeit
    • Die Verlängerung der Frist zur zeitnahen Mittelverwendung
    • Neues zur Rücklagenbildung
    • Anhebung der Zweckbetriebsgrenze für sportliche Veranstaltungen
    • Gesetzliche Verankerung der Verfahrensvorschriften für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit
    • Änderungen im Spendenrecht
    • Erhöhung der Freibeträge für Übungsleiter und Ehrenamtler
    • Unentgeltlichkeit der Vorstandstätigkeit
    • Haftungsprivileg gemäß §§ 31a, 31b BGB
    • Umsatzsteuerbefreiung bei ehrenamtlicher Tätigkeit
    • Umsatzsteuer bei der Abgabe von Speisen und Getränken im Rahmen wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe

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  • Divergenz zum Vorsteuerabzug eines Gesellschafters

    Der V. Senat des BFH hält mit Beschluss vom 06.12.2012, Az. V ER-S 2/12,

    an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, nach der ein Gesellschafter, der ein Wirtschaftsgut außerhalb einer eigenen wirtschaftlichen (unternehmerischen) Tätigkeit nach § 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) erwirbt und dieses seiner Gesellschaft unentgeltlich zur Nutzung überlässt, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

    Anders der XI. Senat des BFH (Divergenzanfrage/Beschluss vom 14.11.2012, Az. XI R 26/10).

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  • Geschäftsveräußerung

    Die Übereignung des Warenbestands und der Geschäftsausstattung eines Einzelhandelsgeschäfts unter gleichzeitiger Vermietung des Ladenlokals an den Erwerber auf unbestimmte Zeit, allerdings aufgrund eines von beiden Parteien kurzfristig kündbaren Vertrags, stellt eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende Geschäftsveräußerung dar, sofern die übertragenen Sachen hinreichen, damit der Erwerber eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit dauerhaft fortführen kann.

    @ BFH, Urteil vom 18.1.2012, XI R 27/08

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