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Verzögerungsrüge – Rechtsschutz bei überlanger Verfahrensdauer

Seit Anfang Dezember 2011 kann die überlange (unangemessene) Verfahrensdauer von Gerichtsverfahren und (steuer-)strafrechtlichen Ermittlungsverfahren mit einem speziellen Rechtsbehelf – der Verzögerungsrüge – angegriffen werden. Rechtsgrundlage sind §§ 198ff. GVG, die über § 155 FGO auch im Finanzgerichtsprozess anzuwenden sind. Die Vorschrift birgt Stoff für Streit, denn gemäß § 198 Abs….
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