vGA oder nicht vGA
Das FG Berlin-Brandenburg, 24.04.2017, 10 V 1044/17, entschied, dass es keine rechtliche Bindung gebe zwischen der Beurteilung einer vGA auf der Ebene der Gesellschaft und auf der Ebene des Anteilseigners.
Steueranwalt Leipzig | Steuerstreit und Steuerstrafrecht
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt ▪ Fachanwalt für Steuerrecht ▪ Steuerstrafverteidiger ▪ Dozent | Leipzig ▪ Sachsen ▪ bundesweit
Das FG Berlin-Brandenburg, 24.04.2017, 10 V 1044/17, entschied, dass es keine rechtliche Bindung gebe zwischen der Beurteilung einer vGA auf der Ebene der Gesellschaft und auf der Ebene des Anteilseigners.