Steuerhinterziehung schließt Restschuldbefreiung nicht aus

Der BFH hat entschieden, dass eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) keine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung im Sinne von § 302 Nr. 1 InsO ist und damit eine Restschuldbefreiung nicht ausschließt. § 370 AO sei auch kein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB.

@ BFH, Urteil vom 19.08.2008, VII R 6/07

Fundstelle(n): BStBl II 2008, 947

Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

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