Heute konnte ich für einen Mandanten ein akzeptables Ergebnis nach einer Betriebsprüfung erzielen. Streitig war nur noch die Höhe einer Zuschätzung. Dabei konnte ein Kompromiss erzielt werden. Der Mandant hat dadurch ca. 10.000 € Steuern gespart.
Category: Sicherheitszuschlag
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(Un-)Sicherheitszuschläge müssen vom Finanzamt hinreichend begründet werden
Auch eine griffweise Schätzung in Form eines (Un-)Sicherheitszuschlags muss schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein. Das Ergebnis einer solchen Schätzung muss das Finanzamt ausreichend begründen und auf Plausibilität prüfbar darstellen. Dies erfordert konkrete und nachprüfbare Aussagen zur Schätzungshöhe („ausreichende Begründungstiefe“), so der BFH in einer Entscheidung vom 20.03.2017, Az. X R 11/16.