In Heft 5/2022 der Zeitschrift PStR erscheint mein Fachbeitrag zum Thema „Verkürzung von Kirchensteuer: Keine Haftung gem. § 71 AO.“ Hintergrund ist eine aktuelle BGH-Entscheidung, wonach die Verkürzung von Kirchensteuer keine Steuerhinterziehung darstellt. Das hat auch Auswirkungen auf das steuerliche Haftungsrecht.
Fachbeitrag: „Verkürzung von Kirchensteuer: Keine Haftung gem. § 71 AO“
Schlagwörter:
Rico Deutschendorf
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Kickerlingsberg 6, 04105 Leipzig
E-Mail: info@steueranwalt-leipzig.de
Telefon: 0341 58314225
Mobil: 0160 8293790
Schreibe einen Kommentar