Auch die Sozialrechtler werden zunehmend mit Daten-CDs (Bankdaten) konfrontiert. Im Fall des LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2018, L 13 AS 77/15, hatte jemand „Hartz IV“ bezogen, obwohl er auf einem Schweizer Bankkonto beträchtliche Summen liegen hatte. Nach Ankauf einer Bankdaten-CD durch das Land Rheinland-Pfalz wurde das Konto bekannt und das Jobcenter forderte die Leistungen zurück. Zu Recht, so das LSG. Solche Bankdaten-CDs seien auch im sozialgerichtlichen Verfahren verwertbar.
Bankdaten-CD und Hartz IV
Schlagwörter:
Rico Deutschendorf
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Kickerlingsberg 6, 04105 Leipzig
E-Mail: info@steueranwalt-leipzig.de
Telefon: 0341 58314225
Mobil: 0160 8293790
Schreibe einen Kommentar