Erfahrungen zur Neuregelung der Vermögensabschöpfung
Die Reform scheint sich zu bewähren, titelt LTO. Und „Verbrechen lohnt sich nicht“, lässt sich die zuständige Ministerin vernehmen. Dabei wird zu leicht übersehen, dass bspw. für die Anordnung eines Vermögensarrestes ein bloßer Straftatverdacht genügt. Ob tatsächlich ein „Verbrechen“ vorliegt und ob es demgemäß einen „Verbrecher“ gibt, weiß man erst…
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