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Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastungen

Kehrtwende: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 12.05.2011, Az. VI R 42/10, in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung entschieden, dass Kosten eines Zivilprozesses unabhängig vom Gegenstand des Prozesses grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen steuerlich anzuerkennen sind. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Zivilprozess hinreichende Aussicht…
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