Rico Deutschendorf ▪ Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht | Steuerstrafverteidiger | Dozent ▪ Leipzig | Sachsen | bundesweit

Tag: Nachkalkulation

  • Shisha im Finanzamt

    Ein Mandant betrieb eine Shisha-Bar. Im Rahmen einer Betriebsprüfung wurde ihm – neben anderen „Baustellen“ – vorgeworfen, Tabak „schwarz“ eingekauft und „unversteuert“ zum Rauchen angeboten zu haben. Die Betriebsprüfung erstellte eine Tabak-Nachkalkulation und schätzte ca. 40.000 € Betriebseinnahmen zu.

    Im Einspruchsverfahren beantragte ich einen Erörterungstermin. Ich bat meinen Mandanten, eine Shisha nebst Zubehör als „Anschauungsmaterial“ zum Termin mitzunehmen. Das sorgte im Finanzamt zunächst einmal für eine entspannte Gesprächsatmosphäre. Am Ende hatte mein Mandant dann Gelegenheit, zu erläutern, wieviel Tabak tasächlich in einen Pfeifenkopf hinein passt. Dabei konnte nachgewiesen werden, dass das Finanzamt von falschen Werten ausging.

    Ergebnis des Erörterungstermins: Die Schätzung wurde um 20.000 € reduziert.

  • Steuerstrafverfahren gegen China-Restaurant-Inhaber gemäß § 153 StPO eingestellt

    Gegen den Inhaber eines China-Restaurants wurde 2013 ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, das jetzt sein erfreuliches Ende fand.

    Ausgangspunkt: Betriebsprüfung mit Zuschätzung

    Ausgangspunkt und Anlass der Ermittlungen war eine Betriebsprüfung für die Jahre 2005 bis 2007. Die Prüferin hatte laut Prüfungsbericht festgestellt, dass private Kosten für Zigaretten (es ging um ca. 1.000 bis 2.000 € pro Jahr) zu Unrecht als Wareneinkauf verbucht wurden. Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug seien insoweit zu Unrecht erfolgt. Des Weiteren habe eine durchgeführte Nachkalkulation zu erheblichen Differenzen zu den bisher erklärten Umsätzen geführt (Zuschätzung von 20.000 bis 30.000 € pro Jahr).

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