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Steuerhinterziehung und Restschuldbefreiung

Hin und wieder liest man die Aussage, dass Steuerschulden, die in Zusammenhang mit einer Steuerstraftat stehen, von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen seien (vgl. z. B. LG Hannover v. 24.04.2015, Az. 20 T 14/15). So allgemein formuliert ist das aber nicht korrekt.