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Keine Verwerfung der Differenzbesteuerung bei Verstoß gegen Aufzeichnungspflichten

Unter bestimmten Voraussetzungen können Wiederverkäufer die Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG anwenden. Aufzeichnungspflichten des Wiederverkäufers Dazu muss der Wiederverkäufer aber bestimmte Aufzeichnungspflichten erfüllen, die in § 25a Abs. 6 UStG geregelt sind. Beispielsweise ist der Einkaufspreis aufzuzeichnen. In der Praxis werden diese Aufzeichnungspflichten nicht immer erfüllt. Jahre später wird dies…
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