Das FG Düsseldorf berichtet in einer Pressemitteilung vom 19.02.2013, dass trotz der spektakulären Daten-Ankäufe aus der Schweiz und aus Liechtenstein die „Welle“ der Selbstanzeigen nicht beim Finanzgericht angekommen sei.
Die hohe Zahl der Selbstanzeigen in der Folge des Erwerbs von Daten-CDs aus der Schweiz und Liechtenstein durch die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung hat nur zu wenigen Klageverfahren im Gerichtsbezirk des Finanzgerichts Düsseldorf geführt. Auch aufgrund der Fahndungsmaßnahmen erlassene Steuerbescheide sind vor dem Finanzgericht nur in überschaubarer Zahl angegriffen worden. „Dies zeigt, dass die Ermittlungsmaßnahmen der Steuerfahndung und die in der Folge der CD-Käufe entstandenen Steuernachforderungen von den Betroffenen größtenteils akzeptiert werden“, erläutert Helmut Plücker, Präsident des Düsseldorfer Finanzgerichts.
Rico Deutschendorf | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht