Am 17.10.2019 hielt ich in Stuttgart einen 7,5stündigen Vortrag zum Thema „Update Steuerstrafrecht“ für ARBER|seminare.
Category: Steuerstrafverfahren
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Erfahrungen zur Neuregelung der Vermögensabschöpfung
Die Reform scheint sich zu bewähren, titelt LTO. Und „Verbrechen lohnt sich nicht“, lässt sich die zuständige Ministerin vernehmen. Dabei wird zu leicht übersehen, dass bspw. für die Anordnung eines Vermögensarrestes ein bloßer Straftatverdacht genügt. Ob tatsächlich ein „Verbrechen“ vorliegt und ob es demgemäß einen „Verbrecher“ gibt, weiß man erst nach Abschluss des Strafverfahrens. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung. Vorher ist der Beschuldigte aber womöglich schon „wirtschaftlich tot.“
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Einführung in die Steuerstrafverteidigung: Leseprobe mit Inhaltsverzeichnis
Hier können Sie kostenfrei eine Leseprobe meines Skriptes „Einführung in die Steuerstrafverteidigung“ und die Folien zu meinem Vortrag vom 09.05.2019 downloaden.
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AStBV (St) 2019
Seit 01.12.2018 gelten die neuen Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV (St) 2019 (BStBl. I 2018, 1235).
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Zitat der Woche: Vermögensarrest (§ 111e StPO) im Steuerstrafverfahren
Der (neue) Vermögensarrest ist in Steuerstrafverfahren das Instrument der kommenden Jahre, wenn nicht Jahrzehnte.
Meinecke, DStR 2018, 2387
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Steuerstrafrecht – Vortrag in Hannover
Am 21.03.2019 hielt ich in Hannover-Lehrte einen 8stündigen Vortrag zum Steuerstrafrecht. Der Vortrag war Teil des Fachanwaltslehrgangs Strafrecht bei ARBER|seminare. Inhalt:
Einstieg
Teil 1: Steuerhinterziehung
A. Grundlagen
B. Tathandlungen
C. Taterfolg
D. Vorsatz, Irrtum, Leichtfertigkeit
E. Versuch
F. Verfolgungsverjährung
G. Strafrahmen und Strafzumessung
H. Sonstige FolgenTeil 2: Steuerstrafverfahren
A. Grundlagen
B. Ermittlungsverfahren
C. Zwischenverfahren
D. Hauptverhandlung
E. Berufung und Revision
F. VerteidigervergütungTeil 3: Selbstanzeige
A. Grundlagen
B. Berichtigung
C. (Keine) Sperrgründe
D. Nachzahlung und Zuschlag
E. Sonstige Folgen
F. Selbstanzeige – ja oder nein?
G. Beratervergütung -
Steuerstrafverfahren und Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Grunderwerbsteuergesetz
Hin und wieder stellt ein Mandant die Frage, ob ein laufendes steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren der Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß § 22 GrEStG entgegen steht.
Beispiel Gegen den Mandanten wurde ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet (Vorwurf: Hinterziehung von ESt, USt und GewSt). Demnächst möchte er sich ein Hausgrundstück kaufen. Er befürchtet, dass ihm das Finanzamt mit Blick auf das laufende Ermittlungsverfahren die Unbedenklichkeitsbescheinigung verweigern könnte.
Das laufende Steuerstrafverfahren steht dem Grundstückserwerb nicht entgegen. Gemäß § 22 Abs. 2 S. 1 GrEStG besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Bescheinigung, wenn die Grunderwerbsteuer – nur um diese Steuerart geht es – für das zukünftig zu erwerbende Grundstück ans Finanzamt bezahlt wurde („Das Finanzamt hat die Bescheinigung zu erteilen, wenn …“). Andere Steuern oder gar laufende (Steuer-)Strafverfahren dürfen dabei keine Rolle spielen.
Praxistipp Für den Fall, dass sich das Finanzamt mit Blick auf ein laufendes Steuerstrafverfahren weigern sollte, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung auszustellen, kann man rechtlich dagegen vorgehen (Einspruch, Klage vor dem Finanzgericht).
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Steuerstrafverteidigung – Vortrag in Leipzig
Am 15.11.2018 hielt ich in Leipzig einen 7,5stündigen Vortrag zur Steuerstrafverteidigung für ARBER|seminare.
Einstieg
Teil 1: Steuerhinterziehung
- A. Grundlagen
- B. Tathandlungen
- C. Taterfolg
- D. Vorsatz, Irrtum, Leichtfertigkeit
- E. Versuch
- F. Verfolgungsverjährung
- G. Strafrahmen und Strafzumessung
- H. Sonstige Folgen
Teil 2: Steuerstrafverfahren
- A. Grundlagen
- B. Ermittlungsverfahren
- C. Zwischenverfahren
- D. Hauptverhandlung
- E. Berufung und Revision
- F. Verteidigervergütung
Teil 3: Selbstanzeige
- A. Grundlagen
- B. Berichtigung
- C. (Keine) Sperrgründe
- D. Nachzahlung und Zuschlag
- E. Sonstige Folgen
- F. Selbstanzeige – ja oder nein?
- G. Beratervergütung
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Verbot der Mehrfachverteidigung im Steuerstrafverfahren (Aufsatz)
In der Zeitschrift PStR 2018, Heft 9, habe ich einen Aufsatz zum Thema § 146 StPO: Verbot der Mehrfachverteidigung im Steuerstrafverfahren veröffentlicht.
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Steuerstrafrecht: Vortrag in Maintal (Fankfurt/Main)
Am 21.06.2018 hielt ich in Maintal (Frankfurt/Main) einen 8stündigen Vortrag zum Steuerstrafrecht. Der Vortrag war Teil des Fachanwaltslehrgangs Strafrecht bei ARBER|seminare.
Einstieg
Teil 1: Steuerhinterziehung
A. Grundlagen
B. Tathandlungen
C. Taterfolg
D. Vorsatz, Irrtum, Leichtfertigkeit
E. Versuch
F. Verfolgungsverjährung
G. Strafrahmen und Strafzumessung
H. Sonstige FolgenTeil 2: Steuerstrafverfahren
A. Grundlagen
B. Ermittlungsverfahren
C. Zwischenverfahren
D. Hauptverhandlung
E. Berufung und Revision
F. VerteidigervergütungTeil 3: Selbstanzeige
A. Grundlagen
B. Berichtigung
C. (Keine) Sperrgründe
D. Nachzahlung und Zuschlag
E. Sonstige Folgen
F. Selbstanzeige – ja oder nein?
G. Beratervergütung -
Vorschau: Vorträge zur Steuerstrafverteidigung im Herbst 2018
Im Herbst 2018 werde ich u. a. in Hannover, Stuttgart, Leipzig und München für ARBER|seminare Vorträge zur Steuerstrafverteidigung halten.